AGB

Inhaltsübersicht

1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2 Zustandekommen des Vertrags

3 Leistungsbeschreibung

4 Angebote, Kostenvoranschläge und überlassene Unterlagen (für Aufträge nach § 5)

5 Ausführung von Wartungs-, Instandsetzungs-, Reparatur- und Optimierungsaufträgen

6 Warenlieferungen und Liefergebiet

7 Preise und Zahlungsbedingungen

8 Liefertermine, Leistungsort und höhere Gewalt

9 Gefahrübergang

10 Abnahme von Werkleistungen (nur gegenüber Unternehmern)

11 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

12 Pfandrecht, Verwertung und Lagerkosten (nur gegenüber Unternehmern)

13 Widerrufsrecht für Verbraucher

14 Montage und fachgerechter Einbau

15 Mängel und Gewährleistung

16 Haftung

17 Verjährung (gegenüber Unternehmern)

18 Nutzung überlassener Software

19 Exportkontrolle (gegenüber Unternehmern)

20 Vertraulichkeit (gegenüber Unternehmern)

21 Vertragssprache

22 Schlussbestimmungen



1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Motorfeuer GmbH, Heetbergweg 2, 49832 Beesten (nachfolgend „wir“ oder „Motorfeuer“), gelten für sämtliche Geschäfte zwischen uns und unseren Kunden – gleich ob es sich um den Kauf von Waren über unseren Online-Shop unter www.motorfeuer.de, um individuell beauftragte Leistungen wie Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Reparatur oder Optimierung von Motoren, Pumpen, Blockheizkraftwerken, Kompressoren, Baugruppen und Einzelteilen, um individuelle Teilelieferungen oder um damit zusammenhängende Lieferungen handelt. Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Beauftragung gültige Fassung.

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die zu einem Zweck handelt, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; hierzu zählen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.3 Individuell beauftragte Wartungs-, Instandsetzungs-, Reparatur- und Optimierungsleistungen sowie individuelle Teilelieferungen (§ 5) bieten wir sowohl Unternehmern als auch Verbrauchern (Endkunden) an. Für den Warenkauf über unseren Online-Shop sowie für individuelle Aufträge gelten diese Bedingungen für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich unterschieden wird.

1.4 Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben – auch dann, wenn wir eine Lieferung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos ausführen oder ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.

1.5 Diese Bedingungen gelten zugleich als Rahmenvereinbarung für alle künftigen, gleichartigen Geschäfte, ohne dass wir hierauf jeweils erneut hinweisen müssen.

1.6 Individuelle Abreden – einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen – haben stets Vorrang vor diesen Bedingungen. Zu hiervon abweichenden Vereinbarungen sind auf unserer Seite nur Geschäftsführer, Prokuristen oder schriftlich bevollmächtigte Mitarbeiter befugt. Für den Inhalt individueller Abreden ist im Zweifel eine schriftliche Vereinbarung bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.

2 Zustandekommen des Vertrags

2.1 Unsere Artikeldarstellungen im Online-Shop stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags abzugeben. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er den Bestellvorgang vollständig durchläuft und den Bestellbutton „zahlungspflichtig bestellen“ betätigt. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben mit den hierfür vorgesehenen technischen Mitteln überprüfen und berichtigen. Der Kunde kann den Bestelltext vor Abgabe der Bestellung über die Druckfunktion seines Browsers ausdrucken oder elektronisch speichern; nach Vertragsschluss übersenden wir ihm die Bestelldaten zusätzlich per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform annehmen. Die automatische Eingangsbestätigung des Bestelleingangs stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist. Wir sind berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot als abgelehnt, sofern wir dem Kunden nicht zuvor eine Annahme erklärt haben. Bei gebrauchten Waren kann die gesetzlich zulässige Verkürzung der Verjährungsfrist gegenüber Verbrauchern nur wirksam vereinbart werden, wenn die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine solche Verkürzung wird, soweit vorgesehen, ausdrücklich und gesondert vereinbart.

2.2 Vertragspartner ist in jedem Fall die Motorfeuer GmbH, Heetbergweg 2, 49832 Beesten.

2.3 Eingaben lassen sich über die üblichen Tastatur-, Maus- und Browserfunktionen (z. B. den „Zurück“-Button) korrigieren oder durch Abbruch und Neustart des Bestellvorgangs berichtigen.

2.4 Da die Bestellabwicklung überwiegend automatisiert per E-Mail erfolgt, obliegt es dem Kunden, eine korrekte und empfangsbereite E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass unsere Nachrichten nicht durch Spamfilter blockiert werden.

2.5 Individuelle Aufträge: Für Aufträge nach § 5 gilt abweichend von Abs. 2.1: Wir erstellen individuelle Aufträge sowohl für Unternehmer als auch für Endkunden (Verbraucher). Wir nehmen entsprechende Aufträge auch per E-Mail oder Telefon entgegen; die Bestätigung erfolgt in diesen Fällen ebenso wie im Online-Shop per E-Mail. Schließt ein Verbraucher einen solchen Auftrag ausschließlich im Wege der Fernkommunikation, erhält er die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, einschließlich der Widerrufsbelehrung nach § 13, vor Vertragsschluss in Textform. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnen; ein Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten. Die Bestellung des Kunden ist ein für zwei Wochen bindendes Angebot, das wir durch schriftliche oder in Textform erklärte Bestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung annehmen können.

3 Leistungsbeschreibung

3.1 Gegenstand unserer Leistungen sind, je nach Bestellung: der Verkauf neuer, gebrauchter, gewarteter oder instandgesetzter Motoren, Maschinen, Baugruppen, Tausch- und Einzelteile sowie Nebenprodukte wie Kühlflüssigkeiten oder Schmieröle über unseren Online-Shop; die Erbringung von Dienstleistungen entsprechend der jeweiligen Artikelbeschreibung; sowie Wartungs-, Instandsetzungs-, Reparatur- und Optimierungsleistungen gemäß § 5, die wir sowohl Unternehmern als auch Endkunden (Verbrauchern) erbringen.

3.2 Maßgeblich für die Beschaffenheit ist die jeweilige Artikelbeschreibung. Weicht die vereinbarte Beschaffenheit von der üblichen ab, weisen wir hierauf in der Artikelbeschreibung ausdrücklich hin; verbindlich wird dies nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

3.3 Digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen einschließlich Updates schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4 Angebote, Kostenvoranschläge und überlassene Unterlagen (für Aufträge nach § 5)

4.1 Zeichnungen, Abbildungen sowie Maß- und Gewichtsangaben sind nur verbindlich, wenn dies gesondert und ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4.2 An Angeboten sowie überlassenen Zeichnungen, Berechnungen, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Rechte vor. Eine Nutzung ist nur im vertraglich vereinbarten Rahmen gestattet; ein Nachbau sowie eine Weitergabe an Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung sind untersagt. Werden solche Unterlagen nicht mehr benötigt oder kommt kein Vertrag zustande, sind sie auf Verlangen vollständig zurückzugeben bzw. vorhandene Kopien nachweislich zu vernichten.

4.3 Kostenvoranschläge und Kostenschätzungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich und dienen der Orientierung über die voraussichtlich anfallenden Kosten; für ihre Richtigkeit übernehmen wir, vorbehaltlich Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, keine Gewähr. Eine Überschreitung des Kostenvoranschlags begründet für sich allein keinen Mangel unserer Leistung. Angegebene Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.4 Ist bei Werkleistungen oder Werklieferungen betreffend nicht vertretbare Sachen absehbar, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag bei unverändertem Leistungsumfang um mehr als 10 % des veranschlagten Netto-Endpreises überschreiten werden (wesentliche Überschreitung), zeigen wir dies dem Kunden unverzüglich an und holen vor Fortsetzung der Arbeiten seine Zustimmung ein.

4.5 Die Fortsetzung der Arbeiten nach einer Anzeige gemäß Abs. 4.4 bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform. Erteilt der Kunde diese Zustimmung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist oder lehnt er die Fortsetzung ab, stellen wir die Arbeiten ein; wir haben in diesem Fall Anspruch auf die der bereits erbrachten Leistung entsprechende Vergütung sowie Ersatz der hierin nicht enthaltenen, bereits entstandenen Auslagen.

4.6 Ist gesondert vereinbart, dass die für den Kostenvoranschlag erbrachten Vorarbeiten und Auslagen separat vergütet werden, wird diese Vergütung bei anschließendem Vertragsschluss auf die Gesamtvergütung angerechnet.

4.7 Für Kostenvoranschläge und beigefügte Unterlagen gelten die Absätze 4.1 und 4.2 entsprechend.

5 Ausführung von Wartungs-, Instandsetzungs-, Reparatur- und Optimierungsaufträgen

5.1 Den Leistungsumfang legt grundsätzlich der Kunde fest; ist ihm das nicht möglich, bestimmen wir ihn nach Rücksprache. Auftragsschein oder Auftragsbestätigung nennen die zu erbringenden Leistungen sowie den voraussichtlichen oder verbindlichen Termin. Erweist sich der Vertragsgegenstand während der Arbeiten – bei Auftragsannahme nicht erkennbar – als nicht instandsetzungsfähig bzw. irreparabel, stellen wir die bis dahin erbrachten Arbeiten in Rechnung. Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass eine Instandsetzung unwirtschaftlich wäre, informieren wir den Kunden unverzüglich zur Abstimmung des weiteren Vorgehens; entscheidet er sich gegen die Fortführung, vergüten wir die bis dahin erbrachten Arbeiten nach der bei Auftragserteilung geltenden Preisliste bzw. einem zuvor erteilten Angebot.

5.2 Wir führen die vereinbarten Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den für die jeweilige Leistung einschlägigen technischen Richtlinien und Standards aus. Einschlägige Herstellervorgaben werden berücksichtigt, soweit sie für die konkrete Leistung anwendbar, uns bekannt oder vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind und ihre Anwendung nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Soweit Herstellervorgaben von den anerkannten Regeln der Technik abweichen oder deren Anwendung einen über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehenden Aufwand erfordert, werden wir den Kunden hierauf hinweisen, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Leistung von Bedeutung ist.

5.3 Anstelle von Originalteilen dürfen wir – sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich anders vereinbart – gleichwertige oder höherwertige, von uns selbst gefertigte Teile oder gleichwertige Teile anderer Hersteller verwenden. Weicht dies von einer zwischen den Parteien vereinbarten Beschaffenheit ab, weisen wir den Kunden hierauf hin; eine solche Abweichung wird nur mit gesonderter ausdrücklicher Zustimmung des Kunden Vertragsinhalt.

5.4 Zur Auftragsausführung dürfen wir Erfüllungsgehilfen einsetzen.

6 Warenlieferungen und Liefergebiet

6.1 Wir liefern neue, gebrauchte, gewartete oder instandgesetzte Motoren, Maschinen, Baugruppen, Tausch- und Einzelteile sowie Nebenprodukte wie Kühlflüssigkeiten oder Schmieröle, ebenso nach Kundenvorgabe gefertigte Gleitlager. § 5.3 gilt entsprechend. Individuelle Teilelieferungen im Sinne von § 1.1 richten sich nach diesem § 6; werden sie im Rahmen eines Auftrags nach § 5 beauftragt, gelten ergänzend § 4 und § 5 entsprechend.

6.2 Digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen einschließlich Updates sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Vertragsgegenstand.

6.3 Im Online-Shop liefern wir nach Deutschland und in die Niederlande; weitere Länder nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung.

6.4 Die Lieferzeit ergibt sich aus der jeweiligen Artikelbeschreibung oder den Angaben im Bestellvorgang und wird dem Kunden stets vor Abschluss der Bestellung mitgeteilt. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers wegen nicht oder nicht rechtzeitig erfolgter Lieferung bleiben unberührt.

6.5 Scheitert die Zustellung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, trägt er die dadurch entstehenden angemessenen Mehrkosten – dies gilt jedoch nicht für die Hinsendekosten, wenn ein Verbraucher sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für Rücksendekosten bei wirksamem Widerruf gilt die Regelung unserer Widerrufsbelehrung.

7 Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Im Online-Shop ausgewiesene Preise sind Gesamtpreise inklusive aller Steuern; ggf. anfallende Versandkosten werden zusätzlich im Angebot, im Warenkorb und in der Bestellübersicht ausgewiesen.

7.2 Für Bestellungen im Online-Shop gilt: Der Kaufpreis ist grundsätzlich vor Lieferung fällig (Vorkasse), sofern wir nicht ausdrücklich Kauf auf Rechnung anbieten. Verfügbare Zahlungsarten werden im Shop angezeigt und sind, sofern nicht anders angegeben, sofort fällig. Für Aufträge nach § 5 gilt stattdessen die Zahlungsfrist nach Abs. 7.7.

7.3 Für Aufträge nach § 5 gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Listenpreise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich diese netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern nennen wir stets den Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Fahrt-, Transport- und ähnliche Kosten für Leistungen am Kundenstandort oder an einem vom Kunden bestimmten Ort trägt der Kunde; Gleiches gilt, wenn eine Leistung dort nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist und uns dadurch Zusatzkosten entstehen.

7.4 Für Lieferungen nach § 6 außerhalb des Online-Shops gelten Preise ab Werk zzgl. Verpackung, Transport- und Versicherungskosten, ggf. Montage- und Inbetriebnahmekosten sowie bei Exporten Zoll und öffentlichen Abgaben; gegenüber Verbrauchern weisen wir hierbei stets den Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer aus.

7.5 Mehrwegverpackungen wie Paletten oder Behälter bleiben unser Eigentum und sind vom Kunden unverzüglich und kostenfrei an unsere Lieferstelle zurückzusenden; Einwegverpackungen nehmen wir nicht zurück.

7.6 Statt Originalteilen können wir qualitativ gleichwertige Tauschteile liefern. Ist dies schriftlich oder in Textform vereinbart, kann der Kunde beim Kauf solcher Tauschteile passende bau- und typengleiche gebrauchte Altteile in Zahlung geben. Ein Altteil ist zur Inzahlungnahme geeignet, wenn es vollständig ist, keine sicherheitsrelevanten Schäden aufweist und sich in einem Zustand befindet, der eine fachgerechte Instandsetzung nach den anerkannten Regeln der Technik zulässt; über gebrauchsübliche Abnutzung hinausgehende Mängel, etwa Rissbildung, Wasserschaden oder unsachgemäße Vorreparaturen, schließen die Inzahlungnahme aus. Für das Tauschteil wird zunächst ein Grundpreis zzgl. einer Sicherheitsleistung (Pfandwert) fällig. Wir prüfen die Instandsetzungsfähigkeit des Altteils innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang bei uns und erstatten den Pfandwert entsprechend dem Ergebnis vollständig (bei uneingeschränkter Instandsetzungsfähigkeit), anteilig unter Abzug der hierfür erforderlichen Mehrkosten (bei teilweiser Instandsetzungsfähigkeit) oder gar nicht (bei fehlender Instandsetzungsfähigkeit). Stellt sich nachträglich eine geringere Instandsetzungsfähigkeit heraus, sind wir zur entsprechenden Nachforderung berechtigt. Sendet der Kunde das vereinbarte Altteil nicht oder nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Tauschteils an uns zurück, wird der volle Pfandwert fällig; die Kosten der Rücksendung des Altteils trägt der Kunde.

7.7 Rechnungen aus Aufträgen nach § 5 sind, soweit nicht anders vereinbart, binnen acht Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen; § 641 Abs. 1 BGB bleibt bei Werkleistungen unberührt. Maßgeblich ist der vollständige Zahlungseingang auf dem vereinbarten Konto. Zahlungen auf andere Konten befreien nicht von der Zahlungspflicht; eine Zahlung per Scheck oder Wechsel ist ausgeschlossen.

7.8 Rechnungsreklamationen sollen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der jeweiligen Rechnung erfolgen; eine unterbliebene Reklamation wirkt sich nicht auf die Rechte des Kunden aus.

7.9 Der Unternehmer ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt; mit Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der von uns geltend gemachten Forderung stehen, kann der Unternehmer stets aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt.

7.10 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

7.11 Bei materialintensiven, umfangreichen oder länger dauernden Aufträgen sind wir berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, wenn dies aufgrund der voraussichtlich anfallenden Material-, Fremdleistungs- oder sonstigen Aufwendungen sachlich gerechtfertigt ist. Die Höhe der Vorauszahlung muss in einem angemessenen Verhältnis zu den voraussichtlich anfallenden Aufwendungen stehen. Die Arbeiten werden nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung aufgenommen bzw. fortgesetzt.

8 Liefertermine, Leistungsort und höhere Gewalt

8.1 Leistungsort für Leistungen nach § 5 ist, sofern nicht anders vereinbart, unser Gesellschaftssitz – es sei denn, die Leistung ist zwingend beim Kunden oder an einem von ihm bestimmten Ort zu erbringen.

8.2 In Aussicht gestellte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wurde. Gegenüber Unternehmern ist bei vereinbartem Versand für die Einhaltung von Fristen die Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer maßgeblich. Gegenüber Verbrauchern ist für die Einhaltung einer Lieferfrist die tatsächliche Übergabe der Ware an den Verbraucher maßgeblich, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Versandfrist anstelle einer Lieferfrist vereinbart; in diesem Fall genügt die rechtzeitige Übergabe an den Transportdienstleister.

8.3 Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, wir haben die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten oder wir haben im Einzelfall eine rechtzeitige Beschaffung ausdrücklich zugesichert. Der Vorbehalt gilt nur, wenn wir zur Erfüllung unserer Lieferpflicht ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Wir informieren den Kunden in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8.4 Ändert oder erweitert der Kunde nachträglich den vereinbarten Leistungsumfang und verzögert sich dadurch die Fertigstellung oder Lieferung, haften wir hierfür nicht; wir teilen unter Angabe der Gründe einen neuen Termin mit.

8.5 Bei unvorhersehbaren, unvermeidbaren und von uns nicht zu vertretenden Ereignissen höherer Gewalt – etwa Krieg, Terrorakte, Epidemien, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Betriebs- oder Werksbesetzungen, behördliche Maßnahmen, Energie-, Material- oder Rohstoffmangel, Feuer- oder Explosionsschäden, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Hoheitsakte oder vergleichbaren Umständen – sind wir für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung befreit; dies gilt auch, wenn diese Ereignisse während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich entsprechend um die Dauer der Störung; über deren Beginn und Ende informieren wir angemessen. Wir sind nicht verpflichtet, Ersatzware von Dritten zu beschaffen. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, kann jede Partei hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurücktreten.

8.6 Verzögert der Kunde die Beistellung von ihm zu liefernder notwendiger Teile, verlängert sich die Fertigstellungs- bzw. Lieferzeit entsprechend. Nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist können wir den Vertrag kündigen und die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

9 Gefahrübergang

9.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch bei vereinbartem Versand – erst mit Übergabe an den Verbraucher über (§ 475 Abs. 2 BGB); die Absätze 9.2 bis 9.4 gelten insoweit nicht.

9.2 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Versendung auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben haben. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere bei ausdrücklich vereinbartem Transport oder bei von uns zu vertretenden Pflichtverletzungen, bleiben unberührt.

9.3 Verzögert sich der Versand oder die Übergabe an die Transportperson aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, geht die Gefahr bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft über.

9.4 Ist die Abholung zu einem bestimmten Termin vereinbart oder dem Kunden mindestens fünf Tage vorher mitgeteilt worden, geht die Gefahr zum vereinbarten bzw. mitgeteilten Termin über; während eines solchen Annahmeverzugs haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10 Abnahme von Werkleistungen (nur gegenüber Unternehmern)

10.1 Die Abnahme eines Werks findet, soweit nicht anders vereinbart, bei uns im Betrieb statt.

10.2 Setzen wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert er die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen; die Gewährleistungsfrist beginnt mit dieser Abnahmefiktion.

10.3 Holt der Kunde den fertiggestellten Vertragsgegenstand nicht innerhalb angemessener Zeit ab, lagern und konservieren wir ihn auf seine Kosten; während eines solchen Annahmeverzugs haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

11.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

11.2 Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Kaufgegenstand bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, einschließlich Saldoforderungen aus einem hierauf beschränkten Kontokorrentverhältnis. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, können wir nach erfolgloser angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten; das Herausverlangen der Ware gilt zugleich als Rücktritt.

11.3 Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich und sorgfältig zu behandeln und, soweit dies nach Art der Ware und den Umständen des Einzelfalls angemessen und zumutbar ist, gegen die üblichen Risiken zu versichern. Der Kunde hat uns von erheblichen Beschädigungen, Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware unverzüglich in Textform zu unterrichten.

11.4 Ist der Kunde Händler, darf er die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern; er tritt uns hierfür bereits jetzt die ihm gegenüber seinen Abnehmern zustehenden Forderungen ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Gleiches gilt für an die Stelle der Ware tretende Forderungen, etwa Versicherungsansprüche. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung bleibt der Kunde berechtigt, solange er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet; andernfalls können wir die Weiterveräußerungs- und Einziehungsbefugnis schriftlich oder in Textform widerrufen und verlangen, dass uns der Kunde alle zur Geltendmachung gegenüber seinen Abnehmern nötigen Informationen und Unterlagen überlässt.

11.5 Verarbeitet der Kunde die gelieferte Ware, erfolgt dies stets für uns; wir erwerben unmittelbar Eigentum an der neuen Sache. Sicherungsübereignungen und Verpfändungen sind unzulässig.

11.6 Bei Verbindung oder Vermischung der Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturaendbetrags der Ware zum Wert der neuen Sache; ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, überträgt uns der Kunde anteiliges Miteigentum, soweit sie ihm gehört, und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.

11.7 Übersteigt der realisierbare Wert der uns eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nachhaltig um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, soweit diese zur Sicherung unserer Forderungen nicht mehr erforderlich sind.

11.8 Von uns beigestellte Teile, Werkzeuge, Messmittel oder Material bleiben unser Eigentum, sind unentgeltlich und getrennt von sonstigen Sachen zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen, ausschließlich für unseren Auftrag zu verwenden und bei Beschädigung zu ersetzen.

12 Pfandrecht, Verwertung und Lagerkosten (nur gegenüber Unternehmern)

12.1 Uns steht an beweglichen Sachen, die uns der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit seinem Wissen und Wollen zur Bearbeitung oder aus einem sonstigen vertraglichen Grund überlassen hat und die sich in unserem Besitz befinden, ein vertragliches Pfandrecht zu, soweit dieses gesetzlich zulässig ist. Ein Pfandrecht an Sachen, die im Eigentum eines Dritten stehen, entsteht nur, soweit der Kunde hierzu verfügungsbefugt ist oder der Eigentümer der Begründung des Pfandrechts zugestimmt hat bzw. das Pfandrecht aufgrund gesetzlicher Vorschriften auch gegenüber dem Eigentümer wirksam ist. Die gesetzlichen Rechte Dritter bleiben unberührt.

12.2 Gerät der Kunde länger als zwei Monate mit der Zahlung in Verzug, dürfen wir den Gegenstand nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und weiteren vier Wochen Wartezeit versteigern oder – bei vorhandenem Marktpreis – freihändig verkaufen. Ein die Hauptforderung übersteigender Verwertungserlös steht dem Kunden zu; wir dürfen zuvor die Hauptforderung, angefallene Zinsen sowie die Verwertungskosten abziehen.

12.3 Können wir die Pfandsache aus betrieblichen Gründen nicht selbst verwahren, können wir Ersatz der Kosten anderweitiger Lagerung verlangen.

13 Widerrufsrecht für Verbraucher

13.1 Verbrauchern steht bei Bestellungen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, insbesondere zu Fristbeginn, Rechtsfolgen und dem Muster-Widerrufsformular, ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung unter https://motorfeuer.de/widerruf/, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird. Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.

13.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), etwa bei nach Kundenvorgabe gefertigten Gleitlagern oder vergleichbaren individuellen Teilelieferungen.

13.3 Wünscht der Verbraucher bei einem im Wege der Fernkommunikation geschlossenen Auftrag nach § 5, dass wir mit der Ausführung der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, hat er dies ausdrücklich in Textform zu erklären. Widerruft der Verbraucher den Vertrag in diesem Fall wirksam, hat er uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen entspricht (§ 357 Abs. 8 BGB).

14 Montage und fachgerechter Einbau

14.1 Der Einbau von uns gelieferter Motoren, Baugruppen, Ersatz- und Tauschteile hat fachgerecht und unter Beachtung der einschlägigen technischen Vorgaben zu erfolgen. Wir empfehlen dringend, den Einbau durch eine geschulte Fachkraft vornehmen zu lassen; als Fachkraft in diesem Sinne gilt, wer über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation sowie über praktische Erfahrung mit der Montage entsprechender Bauteile verfügt.

14.2 Die von uns gelieferten Motoren, Baugruppen, Ersatz- und Tauschteile sind entsprechend den einschlägigen technischen Anforderungen und, soweit vereinbart, nach den jeweiligen Hersteller- oder Montagevorgaben einzubauen. Führt der Kunde die Montage selbst durch oder lässt er sie durch Dritte durchführen, trägt er die Verantwortung für eine fachgerechte Montage, soweit die Montage nicht Bestandteil unserer vertraglich geschuldeten Leistung ist. Ein Mangel unserer Lieferung wird durch eine unsachgemäße Montage nicht verursacht. Für Schäden und Funktionsbeeinträchtigungen, die nachweislich auf eine unsachgemäße Montage oder einen sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind, bestehen keine Mängelansprüche gegen uns.

14.3 Bestehen im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein geltend gemachter Mangel durch eine unsachgemäße Montage verursacht worden sein könnte, können wir den Kunden zur Aufklärung um geeignete Informationen oder Nachweise bitten, etwa eine Rechnung oder Bestätigung eines Fachbetriebs, ein Montageprotokoll oder einen vergleichbaren Beleg. Das Fehlen solcher Nachweise begründet für sich allein weder einen Mangel noch den Verlust gesetzlicher Mängelrechte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Beweislastregeln.

14.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Beweislastregelungen (§ 477 BGB) uneingeschränkt; wir tragen danach die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein innerhalb der ersten zwölf Monate nach Lieferung auftretender Mangel auf einer unsachgemäßen Montage beruht.

15 Mängel und Gewährleistung

15.1 Für Mängelrechte des Kunden gelten, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist, die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Gewöhnlicher Verschleiß sowie Beeinträchtigungen durch äußere, nicht am Kaufgegenstand selbst liegende Einflüsse stellen keinen Mangel dar; hierfür übernehmen wir keine Gewährleistung. Ob und inwieweit öffentliche Äußerungen von uns oder eines anderen Glieds der Vertragskette die geschuldete Beschaffenheit mitbestimmen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 434 Abs. 3 und – gegenüber Verbrauchern – § 476 Abs. 1 BGB.

15.2 Für Schäden infolge unsachgemäßer Montage gilt vorrangig § 14.

15.3 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Unternehmers gegen uns, insbesondere nach §§ 445a ff. BGB, bleiben unberührt, soweit ihre gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine abweichende Vereinbarung ist nur zulässig und wirksam, soweit dies gesetzlich gestattet ist und insbesondere zwingende gesetzliche Vorschriften über den Rückgriff in der Lieferkette nicht entgegenstehen.

15.4 Ist der Kunde Kaufmann, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377, 381 HGB. Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs auf erkennbare Mängel zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei Waren, die zum Einbau oder zur Weiterverarbeitung bestimmt sind, hat die Untersuchung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs grundsätzlich vor Einbau oder Weiterverarbeitung zu erfolgen. Die gesetzlichen Rechtsfolgen einer unterlassenen oder verspäteten Untersuchung oder Mängelanzeige bleiben unberührt.

15.5 Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; Mehrkosten dadurch, dass die Sache an einen anderen als den Erfüllungsort verbracht wurde, tragen wir nicht.

15.6 Unternehmer haben Gewährleistungsrechte uns gegenüber schriftlich oder in Textform geltend zu machen.

15.7 Wir bearbeiten den jeweiligen Vertragsgegenstand nur im vereinbarten Umfang; die Sachmängelhaftung erstreckt sich nicht auf eine darüber hinausgehende Funktionstüchtigkeit einzelner Teile. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung übernehmen wir keine Haltbarkeitsgarantie.

15.8 Beim Verkauf gebrauchter Waren an Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung, sofern die gesetzlich erforderliche ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung über diese Verkürzung vor Vertragsschluss wirksam getroffen wurde (vgl. Abs. 2.1); andernfalls sowie im Übrigen gelten für Verbraucher die gesetzlichen Verjährungsfristen unverändert. Die entsprechenden Regelungen für Unternehmer ergeben sich aus § 17.

15.9 Verbraucher werden gebeten, Ware, digitale Güter oder erbrachte Dienstleistungen bei Erhalt zeitnah auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu prüfen und Beanstandungen uns sowie dem Spediteur umgehend mitzuteilen; ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

15.10 Unser Kundenservice ist für Rückfragen, Reklamationen und Beanstandungen unter der Telefonnummer +49 179 44 67 999 erreichbar.

16 Haftung

16.1 Ansprüche des Kunden auf Schadens- oder Aufwendungsersatz gegen uns, unsere Organe, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind – unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung – ausgeschlossen, soweit sich aus den folgenden Absätzen nichts anderes ergibt.

16.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; bei Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht haben (vgl. Abs. 16.3); im Rahmen zugesagter Garantien, soweit vereinbart; sowie im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.

16.3 In den in Abs. 16.2 genannten Fällen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften; die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist dabei auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

16.4 Erteilen wir außerhalb eines ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfangs technische Auskünfte oder allgemeine Hinweise unentgeltlich, erfolgt dies auf Grundlage der uns zum Zeitpunkt der Auskunft bekannten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit solcher unverbindlichen Auskünfte besteht, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Verbindliche technische Beratung, Planung, Berechnung oder sonstige technische Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart wurden.

17 Verjährung (gegenüber Unternehmern)

17.1 Gegenüber Unternehmern verjähren Sachmängelansprüche aus Kaufverträgen einheitlich innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware, soweit gesetzlich zulässig – dies gilt gleichermaßen für neue und gebrauchte Waren sowie für gebrauchte Ersatz- und Tauschteile. Bei Werkleistungen nach § 5, deren Gegenstand in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, verjähren Mängelansprüche gegenüber Unternehmern innerhalb eines Jahres ab Abnahme oder Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig. Diese Verkürzungen gelten nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen arglistig verschwiegener Mängel, nach dem Produkthaftungsgesetz oder in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist zwingend ausgeschlossen ist. Für Ansprüche, für die das Gesetz eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsieht, gilt die gesetzliche Frist.

17.2 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns nach §§ 445a, 445b BGB richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; sie verjähren danach spätestens fünf Jahre nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht für Lieferungen mit digitalen Inhalten.

17.3 Für sonstige Ansprüche des Unternehmers, die nicht unter Abs. 17.1 oder 17.2 fallen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist; soweit gesetzlich zulässig, verjähren solche Ansprüche innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen arglistigen Verhaltens, nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche, deren Verjährung gesetzlich nicht oder nicht in diesem Umfang verkürzt werden darf.

17.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen unverändert; die Absätze 17.1 bis 17.3 finden auf sie keine Anwendung.

18 Nutzung überlassener Software

18.1 Ist Software Bestandteil der Lieferung, erhält der Kunde das für die vertragsgemäße Nutzung des jeweiligen Vertragsgegenstands erforderliche einfache Nutzungsrecht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich auf den Vertragsgegenstand beschränkt, für den die Software bestimmt ist. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte sowie Rechte aus den Lizenzbedingungen von Drittsoftware und Open-Source-Software bleiben unberührt.

18.2 Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung oder Dekompilierung der Software sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. UrhG) erlaubt. Herstellerangaben, insbesondere Urheberrechtsvermerke, dürfen nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung entfernt oder verändert werden.

18.3 Alle weiteren Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich Kopien verbleiben bei uns bzw. unserem Softwarelieferanten; eine Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

19 Exportkontrolle (gegenüber Unternehmern)

19.1 Der Kunde beachtet die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften, insbesondere der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, und stellt uns im Voraus alle hierfür erforderlichen Informationen einschließlich des Endverbleibs zur Verfügung – insbesondere, wenn unsere Produkte im Zusammenhang mit sanktionierten Ländern, Gebieten oder Personen oder mit militärischen, nuklearen, chemischen oder biologischen Gütern bzw. deren Trägersystemen bestellt werden.

19.2 Die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen steht unter dem Vorbehalt, dass anwendbare Exportkontrollvorschriften nicht entgegenstehen; wir sind in einem solchen Fall berechtigt, die Vertragserfüllung ohne Haftung zu verweigern oder zurückzuhalten. Der Kunde darf auf den gelieferten Vertragsgegenstand erst zugreifen, wenn die genannten Prüfungen erfolgt sind; andernfalls hat er eine beabsichtigte Ausfuhr zu unterlassen.

19.3 Gibt der Kunde den Vertragsgegenstand an Dritte weiter, verpflichtet er diese in gleicher Weise und unterrichtet sie über die Notwendigkeit der Einhaltung der genannten Vorschriften.

19.4 Bei vereinbarter Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stellt der Kunde auf eigene Kosten sicher, dass alle nationalen Einfuhrbestimmungen des Erstlieferlandes erfüllt sind.

19.5 Der Kunde stellt uns von Schäden und Aufwendungen frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten resultieren.

20 Vertraulichkeit (gegenüber Unternehmern)

20.1 Der Kunde behandelt alle nicht offenkundigen technischen und geschäftlichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung anvertraut oder bekannt werden, vertraulich und hält sie während und nach Vertragsende gegenüber Dritten geheim. Mit dem Kunden verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG gelten insoweit nicht als Dritte.

20.2 Die Beobachtung, Untersuchung, Rückbau, Testung oder sonstige Analyse eines von uns gelieferten Produkts zum Zweck der Rekonstruktion oder Nachbildung ist gegenüber Unternehmern nur insoweit untersagt, als dies gesetzlich zulässig ist und keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere gesetzlich zulässige Handlungen zur Herstellung von Interoperabilität sowie zwingende urheberrechtliche Nutzungsrechte, bleiben unberührt.

20.3 Die Verwendung unseres Firmennamens, unserer Marken, Logos, Kennzeichen oder sonstiger geschützter Bezeichnungen zu Werbe-, Referenz- oder Marketingzwecken bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Die bloße wahrheitsgemäße Angabe einer bestehenden Geschäftsbeziehung gegenüber Dritten bleibt hiervon unberührt, sofern dadurch keine unzutreffende Empfehlung, Partnerschaft, Zertifizierung oder sonstige besondere Verbindung zu uns suggeriert wird.

21 Vertragssprache

21.1 Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

22 Schlussbestimmungen

22.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates gewährte Schutz nicht entzogen wird.

22.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung unser Geschäftssitz. Im Übrigen – insbesondere gegenüber Verbrauchern – bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

22.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion einer unwirksamen Klausel findet nicht statt.